Zusammen mehr erreichen: Miteinander statt nebeneinander.

Kooperation Eltern – Schule (KESCH)

Lernortkooperation
Schule – Betrieb

Berufsschule und Betriebe gestalten die Ausbildung gemeinsam (vgl. BBiG §2(2)). Ausbilder und Lehrkräfte tauschen sich zu allen relevanten Themen der beruflichen Bildung und Erziehung aus.
Die Zusammenarbeit mit den Ausbildern ist systematisch und koordiniert. Ausbilder erhalten regelmäßig Informationen zu Sprechzeiten, Sprechtagen und Kontaktwegen. Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Leistungen und legen sie bei Bedarf dem Ausbilder vor.

KESCH
Kooperation Eltern-Schule

Schule und Erziehungsberechtigte tragen die Erziehungsaufgabe gemeinsam – auf Basis von Vertrauen und klarer Zusammenarbeit (vgl. BayEUG Art. 74). Ein schulisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft regelt Zuständigkeiten, Abläufe und den regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Austausch.
Eltern und Lehrkräfte unterstützen sich kontinuierlich beim Bildungs- und Erziehungsauftrag. Eltern kennen ihre Ansprechpersonen und können sich mindestens einmal pro Schuljahr anlassunabhängig über Leistungsstand und Fähigkeiten informieren. Die Schule ist über relevante Lernvoraussetzungen sowie – soweit für die berufliche Förderung bedeutsam – über die außerschulische Situation der Schülerinnen und Schüler informiert. Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern melden der Schule dauerhafte oder lernrelevante Beeinträchtigungen.