Schuljahr 2026/27
Bewerbung
Fachschule für Elektrotechnik
In die zweijährige Fachschule kann aufgenommen werden, wer
- einen erfolgreichen Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung und
- eine für die Fachrichtung Elektrotechnik einschlägige Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
oder - eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren
nachweisen kann. Härtefallregelungen sind mit Genehmigung der Regierung von Niederbayern möglich.
Für den Besuch der Fachschulen ist ein Laptop o.ä. mindestens mit Systemspezifikationen erforderlich, die eine PLC Programmierung mit Siemens SIMATIC STEP 7 ermöglichen (aktuell: CPU: Core i5, 3,4GHz | RAM: 16GB | SSD: 50GB freier Speicherplatz | Netzwerkzugang | Bildschirmauflösung: 1920 x 1080 px | OS: Windows 11 (64bit) | Stifteingabe).
Der Bewerbungszeitraum für das Schuljahr 2026/27 startet am Freitag, 31.10.2025.
Bewerbungsvoraussetzungen
für die Fachschulen
Bewerbung an der Fachschule
Das Bewerbungsformular finden Sie unten. Nach erfolgter Bewerbung sind folgende Unterlagen fristgerecht (bis zum 30.05.2026) an die unten angegebene Adresse einzureichen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule o.ä.)
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK)
- Nachweis einer mindestens 12-monatigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Berufsabschluss (gerechnet bis zum Schuljahresbeginn)
- Kopie des Personalausweises
- Deutsch-Zertifikat der Stufe C1 für alle Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden Sie in jedem Fall schriftlich darüber informiert, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden konnte.
Adresse:
Karl-Peter-Obermaier-Schule
Staatliche Fachschulen
für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik
Am Fernsehturm 1
94036 Passau
Um finanzielle Nachteile nach Ihrer Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker zu vermeiden, melden Sie sich bitte für die Zeit nach Ende Ihres bisherigen Beschäftigungsverhältnisses und vor Beginn Ihrer Weiterbildung arbeitslos, auch wenn dieser Zeitraum nur einen einzigen Tag umfasst.
Näheres finden Sie im „Sozialgesetzbuch – Drittes Buch“ (SGBIII):
- §137 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit,
- §142 Anwartschaftszeit und
- §143 Rahmenfrist.
Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Arbeitsagentur. Sie steht Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.