Bewerbung für die Technikerschulen

In die zweijährige Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  • einen erfolgreichen Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung und
  • eine für die Fachrichtung Elektrotechnik einschlägige Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und
  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
    oder
  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren

nachweisen kann.

Für den Besuch der Fachschulen ist ein Laptop o.ä. mindestens mit Systemspezifikationen erforderlich, die eine PLC Programmierung mit Siemens SIMATIC STEP 7 ermöglichen (aktuell: CPU: Core i5, 3,4GHz | RAM: 16GB | SSD: 50GB freier Speicherplatz | Netzwerkzugang | Bildschirmauflösung: 1920 x 1080 px | OS: Windows 11 (64bit) | Stifteingabe).

Härtefallregelungen sind mit Genehmigung der Regierung von Niederbayern möglich.

Der Bewerbungszeitraum für das Schuljahr 2024/25 startet am 

Montag, den 01.11.2023.

Das Anmeldeformular finden Sie dann hier. Nach erfolgter Anmeldung sind folgende Unterlagen fristgerecht (bis zum 30.04.2024) an die unten angegebene Adresse einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule o.ä.)
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
  • Beglaubigte Kopie des Gesellen- oder Facharbeiterbriefes
  • Nachweis einer mindestens 12-monatigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Berufsabschluss (gerechnet bis zum Schuljahresbeginn) 
  • Kopie des Personalausweises
  • Deutsch-Zertifikat der Stufe C1 für alle Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden Sie in jedem Fall schriftlich darüber informiert, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden konnte.

Adresse: 

Karl-Peter-Obermaier-Schule
Staatliche Fachschulen (Technikerschulen)
für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik
Am Fernsehturm 1
94036 Passau


Wichtiger Hinweis für alle an die Fachschulen neu aufgenommenen Schüler:

Um finanzielle Nachteile nach Ihrer Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker zu vermeiden, melden Sie sich bitte für die Zeit nach Ende Ihres bisherigen Beschäftigungsverhältnisses und vor Beginn Ihrer Weiterbildung arbeitslos, auch wenn dieser Zeitraum nur einen einzigen Tag umfasst. 

Näheres finden Sie im "Sozialgesetzbuch - Drittes Buch" (SGBIII):

  • §137 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit,
  • §142 Anwartschaftszeit und
  • §143 Rahmenfrist.

Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Arbeitsagentur. Sie steht Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.